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Wie beschenkt man Geschäftspartner und Mitarbeiter steuerbegünstigt?
Gepostet am 17.12.2022

Wie beschenkt man Geschäftspartner und Mitarbeiter steuerbegünstigt?

Ein deutsches Sprichwort sagt: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Auf die Mitarbeiter-, Kunden- und Geschäftspartnerebene bezogen, tragen kleine Geschenke zur Wertschätzung bei, festigen die Arbeitsbeziehung und schaffen ein positives Klima. Werden die richtigen Rahmenbedingungen eingehalten, lassen sich die Ausgaben vom Schenkenden steuerlich geltend machen. Dabei muss man zischen Kunden/Geschäftspartnern und Mitarbeitern unterscheiden.


Annabell obstGeschenke für Kunden und Geschäftspartner

Bei Kunden und Geschäftspartnern ist es wichtig, dass das Geschenk aus betrieblichen Gründen gemacht wird und keine Gegenleistung damit verbunden ist. Die magische Zahl heißt hier 35 EUR brutto pro Kunde und Jahr (Bei vorsteuerberechtigten Unternehmen sind es sogar 35 EUR netto.). So sind Sie auf der sicheren Seite. Auf diesen Wert zahlt man als Schenkender eine pauschale Steuer in Höhe von 30% zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Hat man sich als Unternehmen für die pauschale Versteuerung entschieden, gilt dies für das gesamte Jahr und für alle Zuwendungen des Jahres. Diese Zusatzkosten werden nicht zum Preis des Geschenkes gezählt. Dies ist eine freiwillige Entscheidung des Schenkenden, hat allerdings den Vorteil, dass der Beschenkte die Zuwendung nicht selbst versteuern muss und sich so uneingeschränkt freuen kann.

Wichtig: Die Ausgaben für Geschenke müssen auf einem Extra-Konto in der Buchhaltung vermerkt werden. Ebenso zwingend ist der Name des Beschenkten anzugeben.

Fazit: Der pure Brutto-Geschenkewert darf nicht über 35 EUR liegen (Ausnahme: Unternehmen mit Vorsteuerberechtigung), dann kann das Geschenk als Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden. Die für den Beschenkten übernommene Steuer zählt dabei nicht zum Geschenkwert.

Grafik: Steuerbegünstigte Geschenke für Kunden, Geschäftspartner & Mitarbeiter

Geschenke für Mitarbeiter

Bei Geschenken für Mitarbeiter sieht es etwas anders aus. Mitarbeiter können zu einem persönlichen Anlass, wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindern oder beispielsweise zu einem Jubiläum Sachgeschenke in Höhe von 60 EUR erhalten. Es ist auch möglich Mitarbeitern monatlich Sachleistungen in Höhe bis zu 50 EUR zu überlassen. Auch hier hat man als Schenkender die Wahl, mit der pauschalen Besteuerung die Steuer zu übernehmen.

Wichtig: Weihnachten oder Ostern sind keine persönlichen Anlässe und können nicht mit Sachgeschenken bis zu 60 EUR sondern nur bis zu 50 EUR gewürdigt werden.

Fazit: Mitarbeiter können zu persönlichen Anlässen mit Geschenken bis 60 EUR und zu anderen Anlässen bis zu 50 EUR monatlich wertgeschätzt werden.

TIPP: Sind Sie noch auf der Suche nach dem passenden Geschenk für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter? Dann verschenken Sie einen gesunden Vitaminschub und mehr in einer tollen Geschenkbox. Passende Geschenke für verschiedene Anlässe finden Sie in unserer Broschüre „Steuerbegünstigte Geschenke für Kunden, Geschäftspartner & Mitarbeiter“ zum Download.


Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Fragen an Ihren Rechts- oder Steuerberater zu wenden.

 

(Quellen: https://www.dhw-stb.de/index.php/2019/03/19/geschenke-an-geschaeftsfreunde-und-ihre-steuerliche-behandlung/, https://www.impulse.de/recht-steuern/steuertipps/geschenke-geschaeftspartner/2080486.html, https://www.finanztip.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde/, https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/steuerliche-behandlung-von-geschenken/geschenke-pauschal-versteuern_190_480506.html, https://www.bpw-online.de/aktuelles-fuer-sie/steuertipps/steuerfreie-geschenke-an-geschaeftsfreunde-und-mitarbeiter, https://www.submission.de/news.php/Geschenke-an-Kunden.html)